Fachinformatiker Prüfungsvorbereitung

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Arbeitszeugnis - Inhalt und Anforderungen

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das von einem Arbeitgeber einem Mitarbeiter ausgestellt wird, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Es gibt eine schriftliche Bewertung über die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters während der Beschäftigung.

Pflichtangaben im Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Diese sind:

  • Art der Tätigkeit: Der genaue Jobtitel und die wesentlichen Aufgaben des Mitarbeiters.
  • Dauer der Beschäftigung: Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (falls zutreffend).

Führung und Leistung im Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis wird in der Regel auch die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters während der Anstellung bewertet. Diese Informationen müssen jedoch auf objektiven und nachweisbaren Kriterien basieren.

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis wohlwollend zu formulieren, ohne den Arbeitnehmer negativ zu benachteiligen. Aus diesem Grund müssen die Beurteilungen zu „Führung“ (Verhalten im Unternehmen) und „Leistung“ (Arbeitsqualität und -quantität) sachlich und positiv formuliert werden, selbst wenn es gewisse Kritikpunkte gibt.

Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Es gibt bestimmte Themen, die in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden dürfen, darunter:

  • Private Informationen, wie z. B. Krankheiten oder Familienstand.
  • Versteckte Kritik, die nicht belegbar ist.
  • Persönliche Probleme oder Konflikte, die nichts mit der beruflichen Leistung zu tun haben.

Diese Informationen sind für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht relevant und könnten seine Chancen auf zukünftige Anstellungen beeinträchtigen.

Warum sind Art und Dauer der Beschäftigung so wichtig?

Art und Dauer der Beschäftigung sind **verpflichtende Angaben** in einem Arbeitszeugnis, da sie die Grundlage des Arbeitsverhältnisses dokumentieren. Diese Angaben sind objektiv und müssen immer korrekt und vollständig wiedergegeben werden.

Hingegen sind Beurteilungen zu Leistung und Führung oft subjektiver und könnten je nach Wahrnehmung des Arbeitgebers variieren. Daher müssen diese vorsichtig und neutral formuliert werden, um dem rechtlichen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis gerecht zu werden.